Rhein-Kreis Neuss: Vorsicht bei der Nutzung privater Gartenbrunnen

Rhein-Kreis Neuss: Vorsicht bei der Nutzung privater Gartenbrunnen

25 Mär 2024

Rhein-Kreis Neuss - Zum Beginn der Gartensaison weist das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt darauf hin, dass Wasser aus privaten Gartenbrunnen in fünf Bereichen im Kreisgebiet weiterhin nicht genutzt werden sollte. Eine entsprechende Empfehlung gilt für drei Bereiche in Neuss sowie jeweils einen Teilbereich in Kaarst-Holzbüttgen und Kaarst-Büttgen. Das Amt für Umweltschutz untersucht die Bereiche weiterhin regelmäßig und informiert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen sollten.

Aufgrund von Altlasten sollte das Grundwasser aus privaten Garten-brunnen in den betroffenen Bereichen nicht als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung oder zum Waschen von Obst oder Gemüse genutzt werden. Nicht empfohlen wird das Wasser zudem für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen sowie zur Verwendung in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Gewächshäusern.

Die Empfehlung des Amtes für Umweltschutz und des Kreisgesundheitsamtes gilt in Neuss für das ehemalige Pierburggelände mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist hier bereits seit mehreren Jahren mit leicht-flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet.

Eine Belastung des Grundwassers mit Cyaniden besteht bereits seit mehreren Jahren im Bereich des Kreispolizeigeländes in Neuss mit den Straßen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 und Jülicher Landstraße 36 bis 180. Für die Jülicher Landstraße 41 bis 117 gilt die Empfehlung nicht.

Eine Grundwasserbelastung mit Cyaniden liegt ebenfalls bereits seit mehreren Jahren im Bereich des ehemaligen Eternitgeländes in Neuss mit dem Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75. Die Empfehlung gilt nicht für den Berghäuschensweg 28 bis 92.

In Kaarst-Holzbüttgen gilt die Empfehlung, Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht zu nutzen, für den Teilbereich südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße beziehungsweise nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Grund ist hier eine Verunreinigung des Grundwassers mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW).

Betroffen ist darüber hinaus ein Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990er Jahren ist hier auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer ehemaligen chemischen Wäscherei zurückzuführen. Trotz deutlicher Sanierungserfolge in den vergangenen Jahren konnte die Verunreinigung noch nicht vollends beseitigt werden.

Kreisumweltdezernent Gregor Küpper weist darauf hin, dass Untersuchungen von Brunnenwasser durch geschulte und fachkundige Personen vorgenommen werden sollten. „Wenn zum Beispiel die Probennahme und die Befüllung der Probenahmegefäße nicht sachgemäß durchgeführt wird, kann dies zu stark verfälschten Ergebnissen führen“, betont Küpper. „Standarduntersuchungen berücksichtigen oft nicht maßgebliche Parameter, die die örtliche Belastung charakterisieren, und dies kann zu Fehlinterpretationen der Untersuchungsbefunde führen.“ Er weist darauf hin, dass es aussagekräftige Untersuchungsergebnisse nur bei einer Probenahme und Analytik durch ein akkreditiertes Labor gibt. Alle Informationen und Karten zur aktuellen Grundwasserbelastung finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserbelastung.

Generell sind Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen anzeige- oder erlaubnispflichtig. Interessierten wird deshalb empfohlen, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreis Neuss zu wenden. Weitere Informationen gibt es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserfoerderung.

Quelle: Rhein-Kreis Neuss 

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